Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Jahresabrechnung
Beschreibungen des Begriffes:

Jahresabrechnung

Viele Senioren ziehen vom Haus in eine kleinere, pflegeleichtere Eigentumswohnung. Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung werden sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit sind Rechte und Pflichten verbunden, die das Wohneigentumsgesetz WEG regelt. Fester Bestandteil der Regelungen ist die Jahresabrechnung, die der Verwalter vorlegen muss. Wissenswertes zum Thema finden Sie im VPB-Ratgeber "Die Eigentumswohnung".

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
Zurück